Was als Neuzulassung gilt
Die Erstzulassung betrifft ein Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen war. Ein im Ausland bereits zugelassenes Auto fällt nicht automatisch in diesen Standardfall. Teilen Sie uns deshalb mit, ob es sich um einen deutschen Händlerkauf, einen Import oder ein Fahrzeug mit besonderen technischen Nachweisen handelt.
Dokumente vom Händler abstimmen
Für einen typischen Neuwagen sind insbesondere Teil II und ein technischer Nachweis wie die CoC-Bescheinigung relevant. Hinzu kommen persönliche beziehungsweise betriebliche Halterunterlagen sowie Versicherung und Kfz-Steuer-Mandat. Fordern Sie die für Ihren Vorgang benötigten Dokumente frühzeitig beim Händler an.
Kennzeichen rechtzeitig mitdenken
Soll Ihr Wunschkennzeichen verwendet werden, gleichen Sie die Reservierung mit dem vorgesehenen Halter ab. Teilen Sie uns besondere Schildmaße vor der Prägung mit. Wir besprechen außerdem, ob der Behördenweg oder ein geeigneter digitaler Vorgang in Betracht kommt.