Die eVB kommt vom Versicherer
Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrem Versicherer. Sie besteht aus sieben Zeichen und wird im Zulassungsverfahren verwendet. Sagen Sie bei der Anforderung, für welchen Halter und welche Fahrzeugnutzung Sie die Versicherung benötigen.
Angaben müssen zueinander passen
Prüfen Sie die Schreibweise des Namens beziehungsweise der Firma und teilen Sie Besonderheiten wie einen abweichenden Versicherungsnehmer dem Versicherer mit. Eine unpassende oder bereits verwendete Bestätigung kann die Abwicklung verhindern. KÖNIG kann die zugrunde liegende Versicherung nicht durch eine Eingabe im Formular ändern.
Nicht mit einer fertigen Zulassung verwechseln
Eine eVB ist weder eine Kennzeichenzuteilung noch eine allgemeine Erlaubnis zum Fahren. Auch die Reservierung und Prägung der Schilder sind andere Schritte. Fragen zu Deckungsbeginn und Versicherungsumfang klären Sie direkt mit Ihrem Versicherer.